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Urteil Schriftform des Gewerberaummietvertrages
Schlagworte
Schriftform des Gewerberaummietvertrages; ungleiche Vertragsexemplare; fehlende erforderliche Unterschriften von Vertragsparteien
Leitsatz
Für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform ist es bei einem Gewerberaummietvertrag ausreichend, wenn eine Partei ein Vertragsexemplar mit allen erforderlichen Unterschriften besitzt.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
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