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Urteil Schriftform für Kündigung mit Zusatz „i. A.“


Schlagworte

Schriftform für Kündigung mit Zusatz „i. A.“

Leitsatz

Eine mit dem Kürzel i. A. unterschriebene Kündigung wahrt nur unter besonderen Umständen die Form des § 568 BGB. Die Erhebung einer Räumungsklage ist grundsätzlich nicht als Kündigungserklärung auszulegen.

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