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Urteil Schriftform für Kündigung mit Zusatz „i. A.“
Schlagworte
Schriftform für Kündigung mit Zusatz „i. A.“
Leitsatz
Eine mit dem Kürzel i. A. unterschriebene Kündigung wahrt nur unter besonderen Umständen die Form des § 568 BGB. Die Erhebung einer Räumungsklage ist grundsätzlich nicht als Kündigungserklärung auszulegen.
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