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Urteil Schönheitsreparaturen und vertragswidriger Gebrauch durch starkes Rauchen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen und vertragswidriger Gebrauch durch starkes Rauchen
Leitsätze
1. Auch bei einer unwirksamen Schönheitsreparaturklausel schuldet der Mieter Schadensersatz für Substanzschäden durch starkes Rauchen.
2. Das ist dann der Fall, wenn über Leistungen wie Tapezieren, Spachteln, Grundieren und Streichen hinaus Kosten für die Beseitigung von Putzschäden geltend gemacht werden.
(Leitsätze der Redaktion)
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