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Urteil Schönheitsreparaturen, Beweislast für Übergabe einer unrenovierten Wohnung
Schlagworte
Schönheitsreparaturen, Beweislast für Übergabe einer unrenovierten Wohnung
Leitsatz
Der Mieter, der sich auf die Unwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel beruft, hat darzulegen und im Bestreitensfall zu beweisen, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert oder renovierungsbedürftig war (Anschluss an BGH, Urteil vom 18. März 2015 - VIII ZR 185/14 -, GE 2015, 649).
(Leitsatz der Redaktion)
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