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Urteil Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Schlagworte
Schönheitsreparaturen in Formularmietvertrag
Leitsatz
Eine formularmäßige Klausel in einem vor Inkrafttreten des AGB-Gesetzes geschlossenen, aber noch nicht abgewickelten Wohnraummietvertrag, welche den Mieter ohne Nachfristsetzung zur Zahlung der Renovierungskosten an den Vermieter verpflichtet, sofern bei Kündigung des Mietvertrages die Schönheitsreparaturen nach dem vereinbarten Fristenplan rückständig sind, ist gemäß § 9 AGBG unwirksam.
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