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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Leistungsaufforderung; Gutachterkosten
Leitsätze
1. Ein Aufforderungsschreiben an den Mieter, daß "die Renovierung der Räume einschließlich Fenster, Türen und Böden erfolgt, Heizkörper und Rohre gestrichen werden", ist hinreichend konkretisiert.
2. Zur Einklagbarkeit von Gutachterkosten. (Leitsätze der Redaktion)
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