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Urteil Schönheitsreparaturen
Schlagworte
Schönheitsreparaturen; Schadensersatz; Fristsetzung; Ablehnungsandrohung
Leitsatz
Auch bei einer Zusammenfassung von verzugsbegründender Mahnung und Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung in einem Schreiben ist keine doppelte Fristsetzung erforderlich.
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