Urteil Schneeräumvertrag als Dienstvertrag
Schlagworte
Schneeräumvertrag als Dienstvertrag; Winterdienst
Leitsätze
1. Bei einem Winterdienstvertrag handelt es sich um einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit überwiegend dienstvertraglichem Charakter und nicht um einen Werkvertrag, so dass bei unzureichender Schneeräumung eine Minderung der Vergütung nicht möglich ist.
2. Die Vergütung wird im Wesentlichen dafür geschuldet, dass die Schneeräumfirma die Verkehrssicherungspflicht des Anlegers übernommen hat. Das gilt auch nach der Änderung des Berliner Straßenreinigungsgesetzes.
3. Ob die Neufassung des Straßenreinigungsgesetzes, wonach die Verantwortlichkeit des Anliegers durch die Beauftragung eines Dritten nicht entfällt, wegen Verstoßes gegen höherrangiges Bundesrecht (§ 831 Abs. 1 Satz 2 BGB) nichtig ist, kann dahinstehen, da hier nicht die Schneereinigung von öffentlichen Flächen im Streit ist.
(Leitsätze der Redaktion)
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