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Urteil Schlüssiger Tatsachenvortrag und Wertgutachten
Schlagworte
Schlüssiger Tatsachenvortrag und Wertgutachten
Leitsatz
Der Anspruch einer Partei auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist verletzt, wenn ein Gericht ihren schlüssigen und substantiierten Vortrag allein deshalb für unschlüssig hält, weil in einem von ihr vorgelegten Sachverständigengutachten aus einem anderen Verfahren, auf das sie sich berufen hat, nicht alle aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.
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