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Urteil Schimmelbildung im Schlafzimmer nicht vom Mieter zu vertreten
Schlagworte
Schimmelbildung im Schlafzimmer nicht vom Mieter zu vertreten; massiver Schrank an Außenwand; ungünstig platzierter Heizkörper
Leitsätze
1. Kommt es wegen Wärmebrücken und ungünstiger Platzierung des Heizkörpers im Schlafzimmer zu Schimmelbildung, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet.
2. Der Mieter ist berechtigt, im Schlafzimmer einen massiven Schrank an der Außenwand aufzustellen (hier: mit einem Abstand von 5,5-6,0 cm).
(Leitsätze der Redaktion)
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