Urteil Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonform
Schlagworte
Schätzung der ortsüblichen Miete mit dem Berliner Mietspiegel 2015 (noch) verfassungskonform
Leitsätze
1. Eventuelle Abweichungen der Werte eines Mietspiegels von der tatsächlichen ortsüblichen Vergleichsmiete lassen sich nicht mit einer jeder Schätzung innewohnenden Unschärfe rechtfertigen; ein solcher Begründungsansatz wäre verfassungsrechtlich bedenklich, weil er es erlauben würde, auch Mietspiegel mit realitätsfernen Werten zur Grundlage von Entscheidungen über Mietstreitigkeiten zu machen.
2. Der Berliner Mietspiegel 2015 ist auch als einfacher Mietspiegel zur Schätzung der ortsüblichen Miete geeignet.
(Leitsätze der Redaktion)
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