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Urteil Schadensersatzanspruch nach vorgetäuschtem Eigenbedarf


Schlagworte

Schadensersatzanspruch nach vorgetäuschtem Eigenbedarf

Leitsätze

1. Hat der Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt, die Wohnung dann aber nicht der benannten Bedarfsperson, sondern einem Dritten vermietet, steht dem gekündigten Mieter ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der mit dem Dritten vereinbarten Miethöhe zu.

2. Dem nach vorgetäuschtem Eigenbedarf gekündigten Mieter kann der Anspruch zustehen, den vom Vermieter mit der Neuvermietung laufend erzielten Mehrerlös nach § 285 Abs. 1 BGB herauszuverlangen. (Leitsätze der Redaktion)

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