Urteil Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung
Schlagworte
Schadensersatz wegen unberechtigter Kündigung
Leitsätze
1. Die schuldhaft unberechtigte Kündigung eines Mietverhältnisses stellt dann eine positive Vertragsverletzung dar, wenn der Vermieter die Kündigung mit unzutreffenden Tatsachen begründet.
2. Ein Schadensersatzanspruch des Mieters besteht jedoch dann nicht, wenn er aufgrund einer nur aus Rechtsgründen unwirksamen Kündigung auszieht.
3. Der Schadensersatzanspruch des aufgrund der Kündigung weichenden Mieters kann auch dann entfallen, wenn ihn ein überwiegendes Mitverschulden an der falschen Einschätzung des Kündigungsgrundes trifft.
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