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Urteil Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs


Schlagworte

Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs

Leitsatz

Der Vermieter schuldet Schadensersatz wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs, wenn der behauptete Selbstnutzungswille nicht in die Tat umgesetzt wird und zum nachträglichen Wegfall des Eigenbedarfs in erheblichem Umfang widersprüchlich vorgetragen wird.

(Leitsatz der Redaktion)

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