Urteil Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, Verjährung eines Bereicherungsanspruchs, Fehlen der Vertretungsmacht
Schlagworte
Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens, Verjährung eines Bereicherungsanspruchs, Fehlen der Vertretungsmacht
Leitsätze
a) Zur Frage, ob die Zustellung eines Mahnbescheides mit der Anspruchsbezeichnung „Schadensersatz wegen Beratungsverschuldens“ die Verjährung eines Bereicherungsanspruchs gemäß § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB hemmt.
b) Macht der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs geltend, der als Rechtsgrund seiner Leistung in Betracht kommende Vertrag sei unwirksam, weil er bei dessen Abschluss nicht wirksam vertreten worden sei, hat er die tatsächlichen Voraussetzungen des Fehlens der Vertretungsmacht, ggf. auch des Fehlens einer Rechtsscheinvollmacht gemäß §§ 171 f. BGB darzulegen und zu beweisen.
Hier endet der kostenfreie Auszug dieses Dokuments.
Sie möchten die vollständigen Urteile (zum großen Teil mit Kommentar und weiterführenden Hinweisen) lesen und jederzeit alle Recherchefunktionen der DoReMi nutzen können?