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Urteil Sachenrechtsbereinigungsanspruch aufgrund Dienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs und der Zufahrt zum Nachbargrundstück


Schlagworte

Sachenrechtsbereinigungsanspruch aufgrund Dienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs und der Zufahrt zum Nachbargrundstück; Stellplatzdienstbarkeit; Wegerecht; Zufahrtsrecht; Geh- und Fahrtrecht; Mitbenutzungsrecht; Nachzeichnungsprinzip

Leitsatz

Der Grundstückseigentümer, dessen Grundstück am 2. Oktober 1990 durch ihn selbst oder durch Dritte aufgrund eines mit ihm oder mit staatlichen Stellen der DDR abgeschlossenen Vertrags genutzt wurde, hat einen Anspruch auf Bewilligung einer Grunddienstbarkeit zur Sicherung des Zugangs zu seinem Grundstück, wenn die zur Erschließung seines Grundstücks erforderliche Mitbenutzung des Nachbargrundstücks in der DDR als rechtmäßig angesehen wurde.

(Leitsatz der Redaktion)

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