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Urteil Rückwirkung der Zustellung
Schlagworte
Rückwirkung der Zustellung
Leitsätze
1. Ist der Verwalter wegen eigener Betroffenheit (hier: Verwalterentlastung) von der Zustellungsvertretung für die Beschlussanfechtungsklage ausgeschlossen, muss der Kläger bereits in der Klageschrift entweder einen vorhandenen Ersatzzustellungsvertreter oder sämtliche übrigen Wohnungseigentümer benennen.
2. Eine fristwahrende demnächstige Zustellung scheidet aus, wenn binnen fünf Wochen nach Klageeinreichung nicht wegen des Ausbleibens der gerichtlichen Kostenanforderung nachgefragt wird.
(Leitsätze der Redaktion)
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