Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Erstgeschädigter; Zweitgeschädigter; komplexer Wohnungsbau; Unternehmensteilrückgabe; Aufhebung rechtsstaatswidriger straf-, ordnungsstraf- oder verwaltungsrechtlicher Entscheidungen; Rehabilitierung
Leitsatz
Wird der Rückübertragungsanspruch eines Erstgeschädigten bestandskräftig abgelehnt, so liegen die Voraussetzungen des § 3 Abs. 2 VermG bezogen auf den Rückübertragungsanspruch des Zweitgeschädigten nicht mehr vor. Dies gilt auch dann, wenn der die Rückübertragung an den Erstgeschädigten ablehnende Bescheid zu Unrecht darauf abstellt, daß eine Verwendung im komplexen Wohnungsbau erfolgt sei.
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