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Urteil Rückübertragungsanspruch
Schlagworte
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unerlaubte Machenschaft; vorgeschobener Enteignungszweck; Missbrauch der Befugnisse des staatlichen Verwalters
Leitsatz
Die durch Enteignungsvorschriften nicht gedeckte Inanspruchnahme eines Grundstücks zu dem Zweck, aus staatlichen Mitteln finanzierte Investitionen in das Grundstück nachträglich zu sichern, beruhte auf unlauteren Machenschaften, wenn durch die Enteignung ein vorangegangener Mißbrauch der Befugnisse des staatlichen Verwalters fortgesetzt und vertieft wurde.
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