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Urteil Rückübertragungsanspruch


Schlagworte

Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Ausreiseverkauf; unlautere Machenschaft; Machtmissbrauch; Vermögensverlust; Vermutung; Anscheinsbeweis

Leitsatz

Die vom Verwaltungsgericht verfahrensfehlerfrei getroffene Feststellung, auch vor 1977 sei typischerweise die Ausreise aus der DDR nur bei vorheriger Veräußerung oder sonstiger Aufgabe von Grundeigentum genehmigt worden, rechtfertigt die - ggf. nach den Regeln für den Anscheinsbeweis zu erschütternde - Vermutung im Einzelfall, daß die staatlichen Organe auf den Ausreisewilligen Druck ausgeübt haben, und daß dieser Druck für den Vermögensverlust ursächlich war.

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