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Urteil Rücktritt vom Kaufvertrag


Schlagworte

Rücktritt vom Kaufvertrag; ehemals volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen

Leitsätze

1. Der vertraglich ausbedungene Rücktritt von einem Kaufvertrag, mit dem ehemals volkseigene land- oder forstwirtschaftliche Flächen privatisiert worden sind, muss von der Verkäuferin grundsätzlich im Einklang mit den Zwecken des AusglLeistG und der FlErwV ausgeübt werden.

2. Der Rücktritt wird nicht schon dadurch ausgeschlossen,

a) dass der nicht ortsansässige Käufer anbietet, die Differenz zwischen dem gezahlten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt des möglichen Rücktritts ermittelten Verkehrswert zu entrichten und

b) die Rückabwicklung des Kaufvertrages, insbesondere nach zwischenzeitlichen Arrondierungskäufen, agrarstrukturellen Gründen zuwiderläuft.

(Nichtamtliche Leitsätze)

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