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Urteil Rückforderung wegen überhöhter Miete
Schlagworte
Rückforderung wegen überhöhter Miete; Mangellage; Beweislast
Leitsatz
Zur Ausfüllung des Begriffes der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen muß der Miete zurückfordernde Mieter darlegen, daß die Mangellage zu einem wesentlichen Teil Ursache für das Akzeptieren des überhöhten Mietzinses war.
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