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Urteil Rückforderung von Erschließungsbeitragsvorschüssen nach Wegfall der Beitragspflicht


Schlagworte

Rückforderung von Erschließungsbeitragsvorschüssen nach Wegfall der Beitragspflicht; Widerruf des Bewilligungsbescheides

Leitsätze

1. Wird eine Erschließungsanlage teilweise fertiggestellt und für Verkehrszwecke genutzt, entfällt nach 15 Jahren eine Beitragspflicht, wenn bis dahin kein Bescheid erlassen wurde; gezahlte Vorschüsse können zurückgefordert werden.

2. Ein Widerruf des Bewilligungsbescheids im sozialen Wohnungsbau über die Höhe der laufenden Aufwendungen für die Kostenmiete mit Wirkung für die Vergangenheit und eine Rückforderung der öffentlichen Fördermittel ist jedenfalls nach Ablauf des Förderungszeitraums ausgeschlossen.

(Leitsätze der Redaktion)

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