Urteil Rückforderung überzahlter Miete
Schlagworte
Rückforderung überzahlter Miete; Verstoß gegen § 5 WiStG
Leitsätze
1. Der überhöhte Miete zurückfordernde Mieter hat die Darlegungs- und Beweislast für die Ausnutzung des geringen Angebots und für die Höhe des ortsüblichen Mietpreisniveaus.
2. Erforderlich ist, daß eine objektiv vorliegende Mangelsituation dargelegt und bewiesen wird.
3. Als Indizwirkung für eine Mangelsituation gelten vorhandene Zweckentfremdungsverordnungen, aber auch die Steigerung des Mietzinses für vergleichbare Wohnungen gemessen an der Entwicklung der entsprechenden Felder des Mietspiegels. 4. Für die Darlegung des Mieters reicht es, sich für die behauptete Mangelsituation auf ein Sachverständigengutachten zu berufen.
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