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Urteil Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse


Schlagworte

Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse

Leitsatz

Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gemäß § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete bei Neuvertragsabschluss orientiert, ist anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen. 

(Leitsatz der Redaktion)

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