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Urteil Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse
Schlagworte
Rückzahlung wegen Überschreitung der zulässigen Neuvertragsmiete, Mietpreisbremse
Leitsatz
Die ortsübliche Vergleichsmiete, an der sich gemäß § 556d Abs. 1 BGB die zulässige Höchstmiete bei Neuvertragsabschluss orientiert, ist anhand des Berliner Mietspiegels 2015 zu bestimmen.
(Leitsatz der Redaktion)
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