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Urteil Rückforderung „überhöhter“ Miete nach dem MietenWoG Bln und Hauptsa-chenerledigung wegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Schlagworte
Rückforderung „überhöhter“ Miete nach dem MietenWoG Bln und Hauptsa-chenerledigung wegen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Leitsatz
Keine Hauptsachenerledigung bei Nichtigkeitserklärung des zugrunde liegenden Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht (MietenWoG Bln).
(Leitsatz der Redaktion)
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