Urteil Rückforderung der vorbehaltlos gezahlten Miete trotz Bestehens eines Minderungsrechts
Schlagworte
Rückforderung der vorbehaltlos gezahlten Miete trotz Bestehens eines Minderungsrechts
Leitsätze
1. Der Vermieter, der sich darauf beruft, dass der Mieter in Kenntnis der Nichtschuld vorbehaltlos die volle Miete trotz Bestehens eines Mangels gezahlt hat, trägt dafür die Darlegungs- und Beweislast.
2. Die Ausführungen im Urteil des Senats vom 16. Juli 2003 (GE 2003, 1145), wonach dem Mieter bei einem Mangel das Recht auf Minderung in der Regel bekannt ist, schließen als bloßes obiter dictum nicht aus, dass das Gericht eine umfassende Kenntnis des Mieters von sämtlichen Elementen des Minderungsrechts verneint und deshalb einen Bereicherungsanspruch annimmt.
(Leitsätze der Redaktion)
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