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Urteil Restitutionsanspruch, Schädigungsmaßnahme, Enteignung zur Verwendung als Heimstätte, Überführung eines Grundstückes in Volkseigentum durch Ausstellung eines Rechtsträgernachweises
Schlagworte
Restitutionsanspruch, Schädigungsmaßnahme, Enteignung zur Verwendung als Heimstätte, Überführung eines Grundstückes in Volkseigentum durch Ausstellung eines Rechtsträgernachweises
Leitsätze
1. Fehlen einer Vorabentscheidung des Gerichts I. Instanz nach § 17 a Abs. 3/4 GVG.
2. Eigentumsverlust aufgrund der "VO über die Errichtung der Volkseigenen Grundstücksverwaltung ‚Heimstätte Berlin' Anstalt öffentlichen Rechts" des Magistrats von Groß-Berlin vom 21.11.1949 (HeimStVO).
3. Überführung eines Grundstückes in Volkseigentum durch Ausstellung eines Rechtsträgernachweises.
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