Urteil Restitutionsanspruch
Schlagworte
Restitutionsanspruch; Rückgabeanspruch; Erbengemeinschaft; Gartengrundstück; bebautes Grundstück; Buchgrundstück; Nachbargrundstück; Funktionseinheit; nicht kostendeckende Mieten; Überschuldung
Leitsätze
1. Die Rückübertragung eines Vermögenswerts ist auch dann möglich, wenn dieser im Schädigungszeitpunkt einer Erbengemeinschaft gehörte, an der ein volkseigener Anteil bestand.
2. Zu den bebauten Grundstücken im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG zählen Buchgrundstücke, die selbst keine baulichen Anlagen aufweisen, nur dann, wenn sie mit einem bebauten Nachbargrundstück eine Funktionseinheit in dem Sinne bilden, daß für die bestimmungsgemäße Nutzung eines der beiden Grundstücke das andere notwendig ist.
3. Für Zwecke der medizinischen Versorgung vermietete Gebäude sind unter den gleichen Voraussetzungen gemäß § 1 Abs. 2 VermG zurückzuübertragen wie zu gewerblichen Zwecken vermietete (im Anschluß an Urteil vom 22. Februar 2001 - BVerwG 7 C 17.00 - VIZ 2001, 374).
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