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Urteil Reservierungsgebühr in gesondertem Vertrag zulässig, nicht kontrollfähige Hauptpreisvereinbarung
Schlagworte
Reservierungsgebühr in gesondertem Vertrag zulässig, nicht kontrollfähige Hauptpreisvereinbarung
Leitsatz
Wird eine Reservierungsgebühr im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Immobilien nicht im Rahmen eines Maklervertrages vereinbart, handelt es sich nicht um eine unzulässige Nebenabrede in einem Maklervertrag, sondern um eine zulässige, nicht kontrollfähige Hauptpreisabrede.
(Leitsatz der Redaktion)
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