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Urteil Regreßanspruch gegen Rechtsanwalt wg. Räumungsklageerhebung bei falschem Gericht


Schlagworte

Regreßanspruch gegen Rechtsanwalt wg. Räumungsklageerhebung bei falschem Gericht

Leitsätze

1. Erhebt der Rechtsanwalt eine den Wert von 5.000 E übersteigende Räumungsklage bei dem gemäß §§ 23 Nr. 1, 71 GVG sachlich unzuständigen Amtsgericht, verstößt er hiermit gegen den Grundsatz des sichersten Weges.

2. Für einen dem Vermieter durch die hierdurch bedingte Verzögerung entstandenen Vermögensschaden (hier: Mietausfall für fünfeinhalb Monate; Anwaltshonorar), hat der Rechtsanwalt gemäß § 249 BGB einzustehen.

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