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Urteil Rechtswidrigkeit der Beseitigung einer tragenden Innenwand
Schlagworte
Rechtswidrigkeit der Beseitigung einer tragenden Innenwand
Leitsatz
Die Rechtswidrigkeit einer baulichen Veränderung, die zu einem Beseitigungsanspruch führt, beurteilt sich nach dem WEG in der bis zum 30. November 2020 geltenden Fassung, wenn die bauliche Veränderung zu diesem Zeitpunkt bereits abgeschlossen war. (Leitsatz der Redaktion)
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