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Urteil Rechtsschutzinteresse
Schlagworte
Rechtsschutzinteresse; Verpflichtungsklage; Grundstücksverkehrsgenehmigung
Leitsatz
Ein Rechtsschutzinteresse für eine Verpflichtungsklage auf Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung besteht trotz Vorliegens der tatbestandlichen Voraussetzungen nach der Grundstücksverkehrsverordnung nicht, wenn die Genehmigung für den Kläger offensichtlich nutzlos ist, weil er die Grundbucheintragung nicht mehr erreichen kann.
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