Urteil Rechtsschutz unabhängig von Entscheidungsform
Schlagworte
Rechtsschutz unabhängig von Entscheidungsform; Beschluss statt Urteil; Wert der Beschwer bei gegen Wirtschaftsplan gerichteter Anfechtungsklage; Hausgeldzahlung
Leitsätze
1. Verwirft das Berufungsgericht die Berufung nicht durch Beschluss, sondern durch Urteil als unzulässig, ohne den für die Entscheidung maßgeblichen Sachverhalt mitzuteilen, führt die Nichtzulassungsbeschwerde des Berufungsklägers ohne Weiteres zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht.
2. Der Rechtsschutz gegen eine die Berufung verwerfende Entscheidung darf nicht von der Verfahrensweise des Gerichts und der jeweiligen Entscheidungsformel abhängen.
3. Die Beschwer bei der Abweisung einer gegen den Wirtschaftsplan gerichteten Anfechtungsklage bemisst sich bei der Voll- bzw. Teilanfechtung jeweils nach dem Anteil an den Hausgeldzahlungen des Klägers, den er nach seinem Einzelwirtschaftsplan zu zahlen hat.
(Leitsätze 2 und 3 von der Redaktion)
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