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Urteil Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
Schlagworte
Rechtsmittelausschluß in vermögensrechtlichen Rechtsstreitigkeiten; Streitwertbeschwerde; Streitwertänderung durch das Rechtsmittelgericht
Leitsätze
1. Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 VermG ist - abgesehen von den in der Vorschrift genannten Ausnahmen - umfassend; er betrifft etwa auch Entscheidungen über den Wert des Streitgegenstandes.
2. Eine Änderung des Streitwertes durch das Rechtsmittelgericht von Amts wegen ist im Falle der isoliert eingelegten, unstatthaften Streitwertbeschwerde ausgeschlossen.
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