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Urteil Rechtsentscheidsvorlage
Schlagworte
Rechtsentscheidsvorlage; Heizungskostennachforderung; Verjährung
Vorlagebeschluß
Die Kammer legt dem Kammergericht folgende Rechtsfrage gemäß Artikel III des Dritten Gesetzes zur Änderung mietrechtlicher Vorschriften vom 21. Dezember 1967 vor:
Beginnt die Frist für die Verjährung einer Heizungskostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter bereits mit dem Ende des Jahres zu laufen, in welchem die Abrechnungsperiode endet oder erst mit dem Ende desjenigen Jahres, in welchem dem Mieter die Abrechnung über die Heizungskosten zugeht?
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