Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Vorlagezulässigkeit; Überholung durch Rechtsentscheid; Divergenzvorlage; Mieterhöhung; Kappungsgrenze
Leitsatz
Eine Vorlage wegen grundsätzlicher Bedeutung der zu entscheidenden Rechtsfrage ist unzulässig, wenn in dem Zeitpunkt, in dem das angerufene Gericht über diese sachlich zu entscheiden hat, die vorgelegte Rechtsfrage durch einen Rechtsentscheid bereits beantwortet ist. Sie kann nicht bereits deshalb, weil das vorlegende Landgericht die vorgelegte Rechtsfrage anders als in dem ihm unbekannten Rechtsentscheid geschehen, entscheiden wollte, in eine Vorlage wegen beabsichtigter Abweichung von einem Rechtsentscheid umgedeutet werden.
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