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Urteil Rechtsentscheid
Schlagworte
Rechtsentscheid; Abweichung; Divergenzvorlage; Begründung; Entscheidungserheblichkeit; Mieterhöhungsverlangen; Vergleichswohnungen
Leitsatz
Zur ordnungsgemäßen Begründung eines Vorlagebeschlusses gehört es, daß das vorlegende Gericht in dem Beschluß die entscheidungserheblichen Tatsachen, von denen es bei der Beurteilung der Vorlagefrage ausgeht, konkret darlegt.
(Nichtamtlicher Leitsatz, Erlaß eines Rechtsentscheides abgelehnt)
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