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Urteil Rechtliches Gehör
Schlagworte
Rechtliches Gehör; Tatsachenvortrag; Instandsetzungskosten; nicht kostendeckende Mieten; Restitution
Leitsatz
Geht ein Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Urteilsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war.
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