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Urteil Recht auf Besitz, Räumung und Herausgabe von Kellerräumen


Schlagworte

Recht auf Besitz, Räumung und Herausgabe von Kellerräumen

Leitsätze

1. Werden Kellerräume mit der Wohnung übergeben, und ist der Stromanschluss für die Kellerräume in die Stromanlage der Wohnung eingebunden, sind die Kellerräume Bestandteil der Mietsache, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt sind.

2. Der Vermieter hat - anders als ein Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber - keinen Anspruch auf Unterlassung oder Rücknahme einer Abmahnung und im Rechtsstreit auch keinen Anspruch auf Feststellung darüber, dass eine Abmahnung zu Unrecht erfolgt ist.

3. Eine Außenwerbung (hier: am Briefkasten) für eine nicht vereinbarte gewerbliche Nutzung braucht der Vermieter nicht hinzunehmen.

(Leitsätze der Redaktion)

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