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Urteil Rauchwarnmeldereinbau durch Mieter
Schlagworte
Rauchwarnmeldereinbau durch Mieter
Leitsatz
Eine Pflicht zur Duldung des Einbaus von Rauchwarnmeldern besteht nicht, wenn die Wohnung vom Mieter bereits mit normgerechten Geräten ausgestattet worden ist, die durch eine Fachfirma jährlich gewartet werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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