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Urteil Rauchwarnmelderaustausch gegen Multisensorgeräte
Schlagworte
Rauchwarnmelderaustausch gegen Multisensorgeräte
Leitsatz
Der Mieter hat den Austausch von bereits vorhandenen, funktionsfähigen Rauchwarnmelder gegen Rauchwarnmelder des Typs „Multisensor Plus“ der Firma Techem zu dulden und Handwerkern unter bestimmten Bedingungen (Ankündigung von fünf Werktagen) Zutritt zur Wohnung zu gewähren.
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