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Urteil Räumungsklage
Schlagworte
Räumungsklage; Klageänderung; Prozesskosten; Erledigung vor Klagezustellung
Leitsatz
Gibt nach Einreichung einer Räumungsklage der Mieter die Wohnung vor Klagezustellung zurück, kann der Vermieter die Klage dahin ändern, daß der Mieter die Kosten zu tragen hat.
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