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Urteil Räumungsklage


Schlagworte

Räumungsklage; Klageänderung; Prozesskosten; Erledigung vor Klagezustellung

Leitsatz

Gibt nach Einreichung einer Räumungsklage der Mieter die Wohnung vor Klagezustellung zurück, kann der Vermieter die Klage dahin ändern, daß der Mieter die Kosten zu tragen hat.

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