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Urteil Räumungsfrist für Mieter auch bei Zahlungsverzug
Schlagworte
Räumungsfrist für Mieter auch bei Zahlungsverzug
Leitsatz
Auch bei einem Zahlungsrückstand des Mieters ist eine Räumungsfrist von mindestens sechs Wochen zu gewähren, um die Obdachlosigkeit des Mieters zu vermeiden.
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