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Urteil Räumungsfrist
Schlagworte
Räumungsfrist; Verlängerung; Räumungsvergleich; Vergleich
Leitsatz
Die Verlängerung der im Vergleich vereinbarten Räumungsfrist kommt nicht in Betracht, wenn die rechtzeitige Räumung an Ereignissen oder Entwicklungen scheitert, die bei Abschluß des Räumungsvergleichs nicht zu übersehen waren.
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