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Urteil Qualifikation Berliner Mietspiegel 2009, Nutzung als einfacher Mietspiegel
Schlagworte
Qualifikation Berliner Mietspiegel 2009, Nutzung als einfacher Mietspiegel
Leitsatz
Der Berliner Mietspiegel 2009 ist wegen Mängeln bei der Datenerhebung kein qualifizierter Mietspiegel i. S. v. § 558d Abs. 1, 3 BGB. Wegen der Mängel kann er auch nicht als einfacher Mietspiegel zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.
(Leitsatz der Redaktion)
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