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Urteil Psychiatrische Einrichtung, sachfremde Zwecke, Rechtsstaatswidrigkeit, Einweisungsvoraussetzungen, Verfahrensfehler, Menschenrechtsverletzung
Schlagworte
Psychiatrische Einrichtung, sachfremde Zwecke, Rechtsstaatswidrigkeit, Einweisungsvoraussetzungen, Verfahrensfehler, Menschenrechtsverletzung
Leitsatz
Ergibt sich aus ärztlichen und behördlichen Unterlagen das Vorliegen einer psychischen Erkrankung des Betroffenen, scheidet bei Fehlen sonstiger Rehabilitierungsgründe eine Rehabilitierung wegen der Einweisung in eine psychiatrische Einrichtung aus.
(Leitsatz der Redaktion)
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