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Urteil Prozesskostenhilfe für Berufungsinstanz bei nur teilweiser Erfolgsaussicht mit anteiliger Mindestbeschwer unter 600 €


Schlagworte

Prozesskostenhilfe für Berufungsinstanz bei nur teilweiser Erfolgsaussicht mit anteiliger Mindestbeschwer unter 600 €

Leitsatz

Prozesskostenhilfe für ein Berufungsverfahren ist auch zu gewähren, wenn zwar der angekündigte Berufungsantrag oberhalb der Mindestbeschwer von 600 € liegt, der Erfolgsaussicht versprechende Teil des Berufungsangriffs aber darunter (entgegen OLG Hamburg FamRZ 1997, 621).

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