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Urteil Prozessbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung
Schlagworte
Prozessbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung
Leitsatz
Wird die Zwangsverwaltung nach Rücknahme des Antrags auf Zwangsverwaltung aufgehoben, bleibt der Zwangsverwalter in einem laufenden Passivprozess prozessführungsbefugt.
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