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Urteil preisrechtlich zulässige Miete
Schlagworte
preisrechtlich zulässige Miete; preisgebundener Wohnraum; Mietzins (bisheriger); Staffelmiete
Leitsatz
"Bisheriger Mietzins" im Sinne von § 3 Abs. 1 GVW ist der im bisherigen Mietverhältnis zuletzt (ohne Berücksichtigung etwa bestehender Gewährleistungsrechte des Mieters) rechtlich geschuldete Mietzins.
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